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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Gerichtshalter | | Das Gerichtshaus

Der Gerichtshandel

Der Gerichtshandel, [587-588] des -s, plur. die -händel, ein gerichtlicher Handel, eine jede Sache, welche vor Gericht gebracht und daselbst abgethan wird, und in engerer Bedeutung, eine Streitsache, ein Prozeß.
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