Geleiten
Geleiten,
[
531-532] verb. reg. act. welches das
mit der müßigen Vorsylbe ge verlängerte Zeitwort leiten ist, und nur in
folgenden Bedeutungen gebraucht wird. 1) Für begleiten, einem andern das Geleit
geben, d. i. mit ihm zugleich gehen oder reisen, in welcher allgemeinen
Bedeutung es noch hin und wieder im gemeinen Leben üblich ist. Auf das ihr mich
geleitet, wo ich hinztehen werde, 1 Cor. 16, 6. Und geleiteten ihn in das
Schiff, Apostg. 20, 38; und so in andern Stellen mehr, wo es zuweilen auch für
leiten, führen, gebraucht wird, wie z. B. Weish. 11, 2 von Gott gesagt wird:
Und geleitete sie (die Israeliten) durch eine wilde Wüste. 2) Besonders, zur
Sicherheit begleiten, und in weiterer Bedeutung überhaupt, Sicherheit auf dem
Wege verschaffen. Der Geleite, ein Beklagter, welcher sicheres Geleit erhalten
hat. Reisende durch sein Land geleiten lassen; wofür auch vergeleiten üblich
ist.
S. Geleit. So auch die Geleitung. Anm. Bey dem Kero
keleittan und bey dem Ottfried gileiten, für führen, leiten; in der zweyten
Bedeutung im Nieders. leiden, beleidzagen, im Schwed. leida, im mittlern Lat.
conducere, guidare.
S. Leiten. [
533-534]