Gelehrt
Gelehrt,
[
529-530] -er, -este, adj. et adv.
welches eigentlich das Mittelwort des Zeitwortes lehren ist, aber doch in
einigen Bedeutungen auch für sich alleine gebraucht wird. 1) * Was einem andern
vorgesagt oder vorgelesen wird; eine veraltete Bedeutung, in welcher ein
gelehrter Eid ehedem ein solcher war, welchen man einem andern vorsagte, und
der auch ein gestabter Eid genannt wurde;
S. Staben. 2) * In einer Sache unterrichtet, erfahren,
geschickt. Die im Gesange des Herrn gelehrt waren, 1 Chron. 26, 7. Der uns
gelehrter macht, denn das Vieh auf Erden, Hiob 35, 11; der uns Unterricht vor
den Thieren auf dem Felde - voraus gab, Michael. Eine gelehrte Zunge, Es. 50,
4. Willeram gebraucht geleret für künstlich. Doch diese Bedeutung ist im
Hochdeutschen veraltet, wo sie zuweilen nur noch im Scherze gebraucht wird.
Ihr der Trauben Kenner Weingelehrte Männer, Haged.
3) Gelehrsamkeit besitzend, in der zweiten Bedeutung dieses
Wortes. Man studiert, um gelehrt zu werden. Ein gelehrter Mann, der viele
Gelehrsamkeit besitzet. Ein Gelehrter, oft auch in weiterer Bedeutung, der sich
der Gelehrsamkeit gewidmet hat, wenn gleich seine Erkenntniß von derselben sehr
eingeschränkt ist. Ein Sprachgelehrter, Gottesgelehrter, Arzeneygelehrter u. s.
f. Ingleichen Gelehrsamkeit verrathend. Eine gelehrte Rede, ein gelehrtes Buch.
Auch was zur Gelehrsamkeit oder zu den Gelehrten gehöret, mit denselben in
Verbindung stehet, darin gegründet ist. Gelehrte Beschäftigungen. Die gelehrte
Erkenntniß, die Fertigkeit, sich den ganzen Umfang und Zusammenhang einer
Wahrheit vorzustellen; zum Unterschiede von der gemeinen Erkenntniß. Die
gelehrte Krankheit, im gemeinen Leben, die Hypochondrie, die gewöhnliche
Krankheit der Gelehrten. Anm. Im Dän. lärd, im Schwed. lärd, im Hoch- und
Oberdeutschen ehedem auch gelahrt, wovon bey einigen noch das Hauptwort
Gelahrtheit übrig ist.
S. dasselbe. [
531-532]