Die Gelehrsamkeit
Die Gelehrsamkeit,
[
529-530] plur. inus. von dem vorigen
Beyworte. 1) Die Fähigkeit und Bereitwilligkeit etwas zu lernen, oder mit dem
Gemüthe zu fassen, die Gelehrigkeit; doch nur im Oberdeutschen. 2) Die
gründliche Erkenntniß vieler mit einander verbundener nützlicher Wahrheiten. In
engerer und der gewöhnlichen Bedeutung verstehet man nur die gründliche
Erkenntniß solcher Wahrheiten darunter, welche nicht unmittelbar in die Sinne
fallen. Sich der Gelehrsamkeit befleißigen. Einige, welche Gelehrsamkeit noch
von Wissenschaft unterscheiden, verstehen unter der ersten eine historische
Erkenntniß, durch letztere aber eine vernünftige im engsten Verstande. 3) Diese
mit einander verbundenen Wahrheiten selbst, so wohl in weiterer Bedeutung, als
auch, und zwar am gewöhnlichsten, solcher, welche nicht unmittelbar durch die
Sinne empfunden werden. Daher die Gottesgelehrsamkeit, die Rechtsgelehrsamkeit,
die Arzeneygelehrsamkeit, die Schulgelehrsamkeit u. s. f. In der engsten
Bedeutung begreift die Gelehrsamkeit bey einigen nur diejenigen mit einander
verbundenen Wahrheiten, welche durch das Gedächtnis gefasset werden, da denn
diejenigen, welche zunächst mit dem Verstande begriffen werden müssen, zur
Wissenschaft im engsten Verstande gerechnet werden. Anm. Bey dem Notker
Kelernis.
S. Lehren und Lernen.