* Staben
, [
263-264] verb. reg. act. ein jetzt im
Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem, besonders in den Gerichten,
sehr gangbar war, zum Nachsprechen vorsagen oder vorlesen. Jemanden einen Eid
staben, war ehedem ihm denselben vorsprechen, so daß er ihn nachsprechen mußte.
Daher ein gestabter, ein auf solche Art vorgelesener, Eid, welcher auch wohl
ein gelehrter Eid genannt wurde. Im alt Fries. stowian, im alt Schwed. stafva,
stawa, wo es aber auch lesen überhaupt bedeutet. Allem Ansehen nach von dem
noch Nieders. Stäve, Schrift, Sprache, als eine Figur von Stab, Linie u. s. f.
(Siehe Buchstab, und Stab Anm.) Vergl. das Brem. Niedersächs. Wörterb. v. Stäve
und Staven.