Gefrieren
Gefrieren,
[
475-476] verb. reg. neutr. (
S. Frieren,) welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1)
Mit dem Hülfsworte seyn, durch die Kälte seiner Flüssigkeit beraubt, in Eis
verwandelt werden. Das Wasser ist gefroren. Der Wein gefriert nicht leicht.
Gefrorner Wein. Das Quecksilber zum Gefrieren bringen. Gefrornes, bey den
Conditorn, durch die Kunst in Eis verwandelte Säfte aller Art zur Abkühlung. 2)
Mit dem Hülfsworte haben, und als ein Impersonale, zum Gefrieren bringen, in
Eis verwandeln. Es gefrieret stark. Es wird diese Nacht nicht gefrieren. Anm.
Eigentlich ist dieses Wort das durch das Oberdeutsche ge ohne Noth verlängerte
Zeitwort frieren. Gefrieren wird in einigen Oberdeutschen Gegenden auch
wirklich in allen Fällen für frieren gebraucht. Einige Neuere haben im
Hochdeutschen den Unterschied eingeführet, frieren nur für Frost empfinden, in
den übrigen Fällen aber gefrieren zu gebrauchen. Indessen wird dieser
Unterschied doch in den Zusammensetzungen abfrieren, ausfrieren u. s. f. noch
von niemanden beobachtet.
S. Frieren. Im Oberdeutschen ist Gefröre Frost oder
Frostwetter.