Das Gefängniß
Das Gefängniß,
[
473-474] des -sses, plur. die -sse. 1)
Der Zustand, da man ein Gefangener ist, die Gefangenschaft. Das Babylonische
Gefängniß. In dieser Bedeutung, in welcher es in der Deutschen Bibel mehrmahls
vorkommt, ist es noch hin und wieder im Oberdeutschen, nicht aber im
Hochdeutschen üblich, außer wenn es eine Strafe bezeichnet. Ein Verbrechen mit
ewigem Gefängnisse bestrafen. 2) Der feste Ort, in welchem ein Beklagter in
enger Verwahrung gehalten wird. Jemanden in das Gefängniß setzen, führen. Im
Gefängnisse sitzen. Aus dem Gefängnisse entfliehen. Anm. In der ersten
Bedeutung lautet es schon im Schwabenspiegel vanknüzze, im Dän. Fängsel, und
Fangehuus. Im Oberdeutschen ist es in beyden Bedeutungen weiblichen
Geschlechts, welches auch in Luthers Bibel in vielen Stellen aus ältern
Oberdeutschen Übersetzungen beybehalten worden, obgleich in andern Stellen auch
das ungewisse Geschlecht vorkommt. Es haben einige daraus die Regel machen
wollen, daß es in der ersten Bedeutung weiblichen, in der zweyten aber nur
ungewissen Geschlechtes sey; eine Regel, die höchst willkürlich, und im
Hochdeutschen noch über dieses unnöthig ist, weil es in der Bedeutung der
Gefangenschaft wenig mehr gebraucht wird. Siehe -Niß. Übrigens haben die
Gefängnisse an verschiedenen Orten besondere Nahmen, welche zum Theil auf
besondern Umständen beruhen. Dergleichen sind Frohnfeste, Temnitz (im Böhm. ist
Dymnice, Temnost, die Dunkelheit,
S. Dämmern,) Gilnitz, Transt, Keuche, Kotter, Gras,
Grashaus u. s. f.
S. Kerker.