Der Gabelanker
Der Gabelanker,
[
385-386] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
In der Schifffahrt, ein mittelmäßiger Anker, welchen man zuweilen einem größern
gegen über auswirft, so daß ihre beyderseitigen Taue eine Gabel bilden, und das
Schiff hindern, sich auf seinem Ankertaue zu drehen. 2) In der Baukunst, ein
eiserner Anker in einem Gebäude, dessen Theile vermittelst einer Gabel und
einer durch dieselbe gehenden Schließe an einander gefüget sind. Er wird auch
Schließanker, ingleichen Schlauder genannt.