Der Fürsprecher
Der Fürsprecher,
[
367-368] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Fürsprecherinn, plur. die -en, der oder die für einen andern
spricht. 1) In dessen Nahmen, der dessen Sache vor Gericht oder vor einem
Höhern vertheidiget; in welchem Verstande es im Oberdeutschen für einen
Sachwalter, Advocaten, ingleichen für einen Syndicum üblich ist, wo es auch
wohl der Fürsprech lautet. Im Schwabenspiegel handelt das 69ste Kap. von den
Vorsprechen, welche in dem Kapitel selbst Fürsprechen genannt, und von den
Ratgeben Kap. 70. unterschieden werden. In Augsburg sind die Fürsprecher
gewisse obrigkeitliche Personen, welche die Stadt in Reichssachen vertreten,
und sich schon von dem zehenten Jahrhunderte an finden sollen. 1 Joh. 2, 1 wird
Christus ein Fürsprecher bey dem Vater genannt. 2) Zu dessen Besten. Eine
bessere Fürsprecherinn hätten sie nicht finden können, Gell. Anm. Bey dem
Notker lautet dieses Wort fersprecher, der auch das noch im Oberd. übliche
Zeitwort fersprechen, fürsprechen, hat.
S. das vorige.