Die Fürsprache
Die Fürsprache,
[
367-368] plur. die -n. 1) Die Handlung,
da man für einen andern, in seinem Nahmen spricht, in welchem Verstande es
besonders im Oberdeutschen von der Verrichtung eines Sachwalters oder Advocaten
üblich ist. 2) Die Handlung, da man für einen andern, d. i. zu seinem Besten
spricht, eine Fürbitte, Empfehlung, der Fürspruch. Fürsprache thun. Eine
Fürsprache für jemanden einlegen. Da dieses Wort nur in den jetzt gedachten
beyden Bedeutungen üblich ist, so scheinet Fürsprache hier richtiger zu seyn,
als Vorsprache.