Fröhnen
Fröhnen,
[
317-318] verb. reg. welches in
doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben,
Frohnen oder Frohndienste leisten. Zu Hofe fröhnen. So gehet nun hin und
fröhnet, 2 Mos. 5, 18. Einem fröhnen, auch in weiterer Bedeutung, ihm umsonst
dienen, im verächtlichen Verstande. In Baiern ist statt dieses Zeitwortes
scharwerken, in Österreich robathen, in Niedersachsen aber dienen, zu Hofe
dienen, üblich. In weiterer Bedeutung ist es auf dem Lande oft so viel, als
Handdienste verrichten. II. * Als ein Activum, in welcher Gestalt es doch nur
im Oberdeutschen vorkommt, Arrest auf etwas legen, Execution auf etwas
verlangen und thun. Ein Zinsgut fröhnen, um die Execution anhalten; ingleichen
die Execution in demselben thun. Uf suuelchem gut der Rihter sin geuuett nit
vindet, daz ez so klain ist, so sol der fronbot ain crütz uff daz tor stecken
oder vf daz huse und sol ez damit froenen, Schwabensp. Kap. 201. Daher heißt in
Elsaß die Execution noch jetzt die Frönde, und Concursus creditorum die
öffentliche Fröhnung. Anm. Zuweilen lautet dieses Wort frohnen, am häufigsten
oder doch fröhnen; woraus zugleich erhellet, daß es von dem Hauptworte Frohne,
nicht aber dieses von dem Zeitworte abstammet. Ehedem bedeutete frohnen auch
befördern, erheben. Er ward zu Kaiser gevronit und kaiserlich geerönit,
Jeroschin.