Der Fröhner
Der Fröhner,
[
317-318] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Von dem Neutro fröhnen, ein Unterthan, der zu Frohndiensten verbunden ist, oder
solche wirklich leistet; ehedem Dageward, in Österreich Robather, in Baiern
Scharwerker. Daher ein Fröhnerhäuschen, ein Häuschen, welches von Tagelöhnern
bewohnet wird, welche dafür dem Eigenthümer fröhnen müssen.
S. Rittermann. 2. * Von dem Activo fröhnen. 1) Ein
Gläubiger, welcher die Execution in des Schuldners Güter erhalten hat; doch nur
in einigen Oberdeutschen Gegenden. Der Vorfröhner, der erste und vornehmste
Gläubiger. Der Nachfröhner, der auf ihn folget. 2) In den Tirolischen
Bergwerken ist Fröhner so viel als Zehnter.