* Frohn
* Frohn,
[
315-316] -er, -ste, adj. et adv.
welches zwar jetzt im Hochdeutschen in dieser Gestalt veraltet ist, aber um den
folgenden Ableitungen und Zusammensetzungen willen nicht übergangen werden
kann. Es wird überhaupt demjenigen, was gemein, niedrig aber auch privat ist,
entgegen gesetzet, und bedeutet, 1) heilig. Diu vrone godis hant, in dem alten
Gedichte auf den h. Anno, Kap. 2. Godis zeichin vrone, Kap. 31. Senti Petir dir
boto vrone, Kap. 32. O vrone Trinität, Jeroschin. Giscrip frono, die heil.
Schrift, Ottfried. Thaz kint frono, ebend.
S. Frohnaltar, Frohnleichnam. 2) Berühmt. Dati frono,
berühmte, erhabene Thaten, Ottfr. 3) Herrlich, prächtig, schön. Fronisgon
bluomen, prächtige Blumen, Ottfr. Fronisgan uin, vortrefflicher Wein, ebend.
Zions Fall aufrichten vrone, herrlich, Jeroschin. Bey den Schwäbischen Dichtern
bedeutet die Frohne, Pomp, Pracht. 4) Obrigkeitlich, herrschaftlich, dem Herrn
gehörig. Daher bedeutete Frohngewalt ehedem die obrigkeitliche Gewalt. Frono
Samenunga, dominica congregatio, Notker. Frontag, der Sonntag, dies dominicus,
ebend. Selbst Fro, Frau, bezeichnete ehedem einen Herrn,
S. Frau Anm. 1. 5) Öffentlich, im Gegensatze des
privaten. In frono, öffentlich, Ottfr. In gesiht frono, vor jedermanns Augen,
ebend. Vrono ruago, öffentliches Gewicht, in den Monseeischen Gloss.
Frohnambacht, war ehedem ein öffentliches Amt, Frohnkreuz, ein öffentliches
Kreuz, als das Zeichen des Landfriedens, Die Frohnfasten, eine öffentliche,
allgemeine Fasten u. s. f. Siehe auch viele der folgenden Zusammensetzungen.
Anm. Die Abstammung dieses alten Oberdeutschen Wortes ist bisher noch sehr
dunkel und ungewiß gewesen, so viele Ableitungen man auch davon hat; wovon ich
nur Frischen anführen will, der es von dem Vorworte vor herleitet. Haltaus hat
in seinem Glossario eine neue, und dem Anscheine nach sehr glückliche Ableitung
gewagt, welche zugleich das eben so dunkele mittlere Latein. absus und absare
sehr schön erläutert. Er behauptet nehmlich, frohn und frohnen sey aus verohn,
und verohnen zusammen gesetzet, und bedeutete eigentlich, von dem gemeinen
Gebrauche absondern, und zu einem höhern oder öffentlichen Gebrauche widmen;
welches man im mittlern Lateine buchstäblich durch absare und absus übersetzte,
von der Partikel abs. Den Beweis davon liefert Cäsarius Prumiensis, bey welchem
es heißt: Si autem ipsi (mansionarii) ista et alia iura nostra non sideliter
peregerint, D. abbas - - - feoda eorum vsque ad condignam satisfactionem debet
absare, id est vronen. Und in der Glosse zu dieser Stelle heißt es: Mansi absi
sunt, qui non habent cultores, sed Dominus eos habet in sua potestate, qui
vulgariter appellantur Wroinde.
S. Haltaus Gloss. v. Fron und das Glossar. manuale ad
scriptores mediae et infimae Latinit. v. Absus. Sollte diese Abstammung;
wenigstens in Betrachtung einiger Bedeutungen dieses Wortes, noch einige
Schwierigkeiten haben, so erhellet aus diesen Stellen doch so viel, daß man
diese Wörter schon von mehrern Jahrhunderten von ohne abgeleitet, und sie daher
im Lat. durch absus und absare übersetzt habe. Wenn sie nicht gefällt, der wird
die Ableitung von dem alten Fro, Herr, noch am wahrscheinlichsten finden.
S. Frau Aum. [
317-318]