Der Frohn
Der Frohn,
[
317-318] des -es, plur. die -e, oder
des -en, plur. die -en, ein Wort, welches jetzt nur noch an einigen Orten einen
Gerichtsdiener bedeutet, welcher die Parteyen vor das Gericht ladet, und an
andern Orten der Frohnbothe, oder Gerichtsfrohn genannt wird. Ehedem bedeutete
dieses Wort auch einen Richter, in welcher Bedeutung Frane bey den Friesen noch
üblich ist.
S. Erbfrohn und das vorige.