Die Frist
Die Frist,
[
313-314] plur. die -en. 1) Eine
bestimmte Zeit, innerhalb welcher etwas geschehen soll; ein Termin. Eine
Sächsische Frist, eine Zeit von sechs Wochen und drey Tagen. Eine doppelte
Sächsische Frist, eine Zeit von vier Monathen. Die Kammergerichts-Frist in der
Mark Brandenburg, eine Zeit von sechs Wochen. Wer ein Wohnhaus verkauft - der
hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen, 3 Mos. 25, 29. Die so kurz
angesetzte Frist ihrer Vermählung, Weise. Die Fristen verlängern, weiter hinaus
setzen. Fristweise oder Fristenweise bezahlen, in gewissen Terminen. 2) Die
Verlängerung dieser Frist, Ausschub der bestimmten Zeit; in den Rechten auch
Dilation. Ich will ihnen noch Frist geben hundert und zwanzig Jahr, 1 Mos. 6,
3. Ich merks, daß ihr Frist suchet, Dan. 2, 8. Ich gebe dir noch Frist, dich zu
bedenken. Sich Frist ausbitten. lassen sie mir nur noch acht Tage Frist.
S. Galgenfrist. 3) Eine gegenwärtige, besonders aber
künstige Zeit überhaupt; doch nur selten. Ich habe ihn in Jahres Frist, in
Monaths Frist nicht gesehen. In dieser weitern Bedeutung war es besonders den
Dichtern der vorigen Jahrhunderte sehr geläufig. In dieser Frist, für jetzt. Zu
aller Frist, zu aller Zeit.
Er schickhet hin in dieser Frist Wol zu den veindten in ein
stat, Theuerd. Kap. 84.
Anm. Kero und die Monseeischen Glossen gebrauchen Frist für
bequeme Zeit, Gelegenheit, Ottfried aber für Zeitraum und Zeit überhaupt. Alle
taga fristi, alle Tagezeiten, alle Tage, sagt der letztere, und an einem andern
Orte, zi themo friste, zu derselben Zeit. Ruodebert sagte in neunten
Jahrhunderte Viriste, und bey dem Notker sind zitfristigin dinch, zeitliche,
weltliche Dinge, nach einer sehr ungeschickten Übersetzung des Latein.
temporalia. An einem andern Orte aber gebraucht er es schon für Aufschub. Im
Angels. lautet dieses Wort in den beyden ersten Bedeutungen Fyrst, im Nieders.
Verst und Frest, im Dän. und Schwed. Frist, im Pohln. Fryszt. Die Abstammung
dieses alten Wortes ist unbekannt; denn Wachters und Frischens Muthmaßung, daß
es von für, vor oder fort herkomme, ist sehr unwahrscheinlich. Fristeo,
Bedenklichkeit, und Kezimbrifrist, Materie, Stoff, bey dem Kero, fristen,
erklären, auslegen, bey dem Notker, antfristan, heraus geben, und Antfristunga,
die Ausgabe eines Buches, bey eben demselben und in den Monseeischen Glossen,
und anafristen, verleumden, bey dem Notker, scheinen mit unserm Worte mehr oder
weniger verwandt zu seyn.