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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Frisirbohrer | | Die Frist

Frisiren

Frisiren, [311-312] verb. reg. act. welches aus dem Franz. friser, kräusen, kraus machen, entlehnet ist, und vornehmlich in folgenden Fällen gebraucht wird. 1) Bey den Tuchbereitern, wollene Zeuge, Tuch aufkratzen, damit sie haarig werden, welches auf einer besondern Frisirmühle geschiehet. Frisirtes Tuch, an welchem die Haare aufgerieben, und durch die Hitze in Knötchen getrieben werden. 2) Die Kopfhaare nach der Kunst kräuseln, welches von eigenen Handwerken geschiehet, welche Friseurs genannt werden, und an vielen Orten noch von den Perrückenmachern verschieden sind. Daher die Frisur, die Krause der Haare, die Haarkrause; die Frisirhölzer oder Kräuselhölzer, fingerlange rundliche Hölzer, worauf die Perrückenmacher das Haar zu einer Locke aufrollen, und in dem Ofen backen. 3) Bey dem andern Geschlechte, Kleidungsstücke, Vorhänge u. s. f. mit Band, Spitzen, Fransen oder Streifen von Zeuge bekräuseln. Daher die Frisur, diese krause Besetzung selbst. [313-314]
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