Frisiren
Frisiren,
[
311-312] verb. reg. act. welches aus
dem Franz. friser, kräusen, kraus machen, entlehnet ist, und vornehmlich in
folgenden Fällen gebraucht wird. 1) Bey den Tuchbereitern, wollene Zeuge, Tuch
aufkratzen, damit sie haarig werden, welches auf einer besondern Frisirmühle
geschiehet. Frisirtes Tuch, an welchem die Haare aufgerieben, und durch die
Hitze in Knötchen getrieben werden. 2) Die Kopfhaare nach der Kunst kräuseln,
welches von eigenen Handwerken geschiehet, welche Friseurs genannt werden, und
an vielen Orten noch von den Perrückenmachern verschieden sind. Daher die
Frisur, die Krause der Haare, die Haarkrause; die Frisirhölzer oder
Kräuselhölzer, fingerlange rundliche Hölzer, worauf die Perrückenmacher das
Haar zu einer Locke aufrollen, und in dem Ofen backen. 3) Bey dem andern
Geschlechte, Kleidungsstücke, Vorhänge u. s. f. mit Band, Spitzen, Fransen oder
Streifen von Zeuge bekräuseln. Daher die Frisur, diese krause Besetzung selbst.
[
313-314]