Die Galgenfrist
Die Galgenfrist,
[
391-392] plur. die -en, eigentlich, der
kurze Aufschub, den ein zum Galgen verurtheilter Missethäter erhält. Noch mehr
figürlich im gemeinen Leben, der kurze Aufschub einer unangenehmen Handlung. Es
ist nur eine Galgenfrist.