Der Freymeister
Der Freymeister,
[
299-300] des -s, plur. ut nom. sing.
bey den Handwerken, ein unzünftiger Meister; oder auch ein Meister, der auf
obrigkeitlichen Befehl und auf eine eingeschränkte Art in die Zunft aufgenommen
worden; von welcher Art es denn Freyfleischer und in Niedersachsen
Freyschlächter, Freyschmiede, Freyschuster, Freyschneider u. s. f. gibt. Daher
das Freymeisterrecht, des -es, plur. inus. das Recht eines solchen
Freymeisters; die Freymeisterschaft, plur. inus. dessen Zustand.