Der Freymäurer
Der Freymäurer,
[
299-300] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Mitglied des Freymäurer-Ordens; eines Ordens, welcher in England zur
Ausübung gewisser gesellschaftlicher Pflichten gestiftet worden, sich aber auch
in andere Länder ausgebreitet hat, und aus seinen Gebräuchen, welche zum Theil
von dem Geschäfte des Maurens hergenommen sind, große Geheimnisse zu machen
pfleget. Daher die Freymäurerey, plur. inus. der Orden und die Pflichten eines
Freymäurers.