2. Freyen
2. Freyen,
[
293-294] verb. regul. 1. Neutr. mit
haben, sich ehelich um eine Person bewerben, sie lieben und zu heirathen
suchen. Um ein Mädchen freyen. Selten, doch zuweilen auch von dem weiblichem
Geschlechte. Das Mädchen hat lange um ihn gefreyet, Zwey Personen freyen sich
miteinander, wenn sie sich lieben, in der Absicht sich zu heirathen. Nach Geld
freyen, eine reiche Person zu seinem Gatten suchen. Figürlich im gemeinen Leben
auch um ein Amt freyen, sich um dasselbe bewerben. 2. Act. heirathen. Eine
Person freyen. In ein Geschlecht freyen. In der Deutschen Bibel kommt es in
diesem Verstande sehr häufig vor. Anm. Freyen, Nieders. frijen, Schwed. fria,
Dän. frie, ist in beyden Bedeutungen nur den vertraulichen und besonders
Niedersächsischen Mundarten eigen, daher es auch in dem 1523 zu Basel
nachgedruckten Testamente Luthers als ein unbekanntes Wort durch weyben, eelich
werden, erkläret wird. Es ist das alte gothische frigon, lieben, von welchem
noch das Mittelwort Freund in Gestalt eines Hauptwortes üblich ist;
S. dasselbe. Ehedem hatte man von diesem Worte auch die
Frie, für die Ehe, und Fridil für einen verlobten Bräutigam.
S. Freyth.