1. Freyen
1. Freyen,
[
293-294] verb. reg. act. frey machen,
besonders von gewissen Verbindlichkeiten und Lasten frey sprechen, mit
Freyheiten begaben. Eine gefreyete Manufactur, privilegirte, im Oberdeutschen.
Im Hochdeutschen ist dieses Zeitwort veraltet, seitdem befreyen üblicher
geworden ist. Nur das Mittelwort, ein Gefreyter oder der Gefreyte, ist noch im
Soldatenwesen üblich, einen gemeinen Soldaten auf den Wachen zu bezeichnen, der
von dem Schildwach-stehen befreyet ist, aber dafür die andern Schildwachen
aufführet, patrouilliret u. s. f. Daher die Freyung,
S. solches hernach an seinem Orte. Im Nieders. ehedem
frijen, bey den Schwäbischen Dichtern frigan, im Angels. frian, im Engl. to
free.