Das Forstamt
Das Forstamt,
[
249-250] des -es, plur. die -ämter. 1)
Ein Amt, d. i. Collegium oder Gericht, welches in Forstsachen die erste Instanz
hat. 2) Die Versammlung dieses Gerichtes, an einigen Orten die Försterey. Ein
Forstamt halten. 3) Ein Amt, d. i. eine Bedienung, bey dem Forstwesen. Ein
Forstamt bekleiden.