Der Forstbann
Der Forstbann,
[
249-250] des -es, plur. inus. in
einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, 1) der Bann, d. i. das Recht des
Forstherren, in seinem Forste Gesetze und Verordnungen zu machen; das
Forstrecht. 2) Das Recht des Forstherren, vermöge dessen seine Unterthanen ihr
Holz und ihre Mastung aus seinen Forsten nehmen müssen.