Flüchten
Flüchten,
[
225-226] verb. reg. welches in
doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn,
einen Ort zur Vermeidung einer Gefahr schnell und eilfertig verlassen. Es war
niemand mehr im Dorfe, denn alle Einwohner waren geflüchtet. II. Als ein
Activum, auf der Flucht wohin bringen. Die Landleute flüchteten ihre besten
Sachen in die Stadt. Auch als ein Reciprocum, sich flüchten.
Auch der Hase flüchtet sich nun zum buschichten Vorholz,
Zachar.
Im Oberd. ist dafür flehen, flehenen, flöhnen üblich.
S. Fliehen. Anm. Als ein Neutrum lautet dieses Wort
schon bey dem Tatian fluhtan, im Nieders. flugten, im Dän. flygte, im Schwed.
flykta. Ottfried. gebraucht fluhtin, als ein Factitivum, in die Flucht treiben.
Es scheinet nicht unmittelbar aus Flucht gebildet, sondern das Intensivum von
fliehen zu seyn, wie schlachten von schlagen u. s. f.