Erstatten
, verb. reg. act. 1) * Ersetzen, das Fehlende herstellen. Wo ich
euer Mangel hatte, das haben sie erstattet, 1 Cor. 16, 17. Meinen Mangel
erstatten die Brüder, 2 Cor. 11, 9. In dieser Bedeutung ist es im
Hochdeutschen veraltet, wo man es, 2) nur von der Vergütung des
Genommenen, des verursachten Schadens, gemachter Unkosten u. s. f. gebraucht.
Einem den Schaden, die Unkosten erstatten. Der Dieb soll das Gestohlene
erstatten, 2 Mos. 22, 4. 3) Abstatten. Bericht von etwas, sein Gutachten
über etwas erstatten. So auch die Erstattung.Anm. In der zweyten Bedeutung
findet sich dafür in dem alten Fragmente auf Carln den Großen
gestatten. [
1941-1942]