Erschleichen
, verb. irreg. act.
S. Schleichen. 1) Ein Ding schleichend, d. i. unbemerkt
in seine Gewalt bekommen. Einen Dieb erschleichen. Ein Wild erschleichen. Wir
wissen nicht, wie uns der Tod erschleicht. Ich will ihn schon erschleichen. Das
Alter erschleicht uns. Wenn treue Sehnsucht uns erschleicht, Haged. 2) Durch
List erhalten, obrepere. Ein Amt erschleichen. Eines Gunst erschleichen.
Besonders, durch ungegründete Vorstellung erhalten. Einen Befehl
erschleichen. Ein erschlichenes Privilegium. 3) In der Philosophie der Neuern
bedeutet dieses Wort, ungegründete Erfahrungen für gewiß und
gegründet annehmen. Ein erschlichener Satz. Daher die Erschleichung, in
allen obigen Bedeutungen. Der Fehler der Erschleichung, vitium subreptionis,
wenn man Einbildungen und Vorurtheile für Erfahrung hält.Anm.
Ottfried gebraucht statt dieses Zeitwortes firslihen. [
1935-1936]