Erlegen
, verb. reg. act. 1) Danieder legen, d. i. in einem Kampfe oder
Streite gewaltsamer Weise um das Leben bringen. Den Feind erlegen. Seinen
Gegner in einem Zweykampfe erlegen. Ein Wild erlegen, bey den Jägern, es
erschießen, oder abfangen.
S. Legen. 2) Darlegen, herlegen, von Geld und
Geldsummen. Die Strafe erlegen, die Geldstrafe bezahlen. Die erlegte Strafe.
Die Steuern, die Brandschatzung, die Lehenware, die Unkosten erlegen. Den
brokke erleggen, in den Bremischen Statuten. 3) Im gemeinen Leben, ingleichen
im Bergbaue, werden Pflugschare, Eisen, Keilhauen u. s. f. erleget, wenn sie
angeschweißet und geschärfet werden. So auch die
Erlegung. [
1915-1916]