Erledigen
, verb. reg. act. ledig machen. Eigentlich, in welcher Bedeutung
es im Hochdeutschen nur noch zuweilen in der höhern Schreibart vorkommt.
Da ich ihre Schulter von der Last erledigt hatte, Ps. 81, 7. Im Bergbaue
heißt das Erz von dem Gebirge erledigen, so viel als das Gebirge, d. i.
taube Erd- oder Steinarten, von demselben absondern. 2. Figürlich. 1) Von
einer unangenehmen Sache, welche als eine Last betrachtet wird, ledig oder frey
machen, mit der zweyten Endung der Sache, oder dem Vorworte von. Jemanden einer
Verrichtung, eines Dienstes erledigen. Jemanden der Sorgen, oder von den Sorgen
erledigen. Sich des Kummers erledigen. 2) Aus einem Verhafte, der
Gefangenschaft frey machen, befreyen, im Oberdeutschen und der biblischen
Schreibart. Einen Gefangenen erledigen. Auf daß deine Lieben erlediget
werden, Ps. 60, 7; Ps. 108, 7. Und erledigte viel, die zuvor gedruckt und
gefangen waren, 1 Macc. 14, 6. 3) Aufhören lassen, abthun, im
Oberdeutschen. Die Landesgebrechen erledigen. 4) Seines Besitzers berauben; in
welcher Bedeutung es nur im Passivo üblich ist. Der päpstliche Stuhl
ist erlediget worden. Ein erledigter Thron.Ein erledigtes Amt wieder besetzen.
Wenn das Amt wird erlediget worden. Ein erledigtes Lehen, welches dem
Landesherren anheim gefallen ist. Daher die Erledigung, in allen obigen
Bedeutungen. Den Gefangenen eine Erledigung predigen, Es. 61, 1. Die Erledigung
des Thrones, eines Lehens, der Landesgebrechen u. s. f.Anm. In dem Fragmente
eines alten Gedichtes auf Carls des Großen Feldzug bey dem Schilter lautet
dieses Wort erlethegen und gelethegen. Er bedeutet in dieser Zusammensetzung so
viel als ent, daher in den meisten Bedeutungen auch entledigen üblich ist.
S. Ledig. [
1915-1916]