Das Erlaßjahr
, des -es, plur. die -e, in der Kirchengebräuchen der
ältern Juden, 1) ein Jubeljahr, welches alle funfzig Jahre gefeyert und
auch das Halbjahr genannt wurde, 3 Mos. 25. 2) Ein jedes siebentes Jahr, weil
in demselben den Schuldnern ihre Schuld und rückständige Zahlung
erlassen wurde, 5 Mos. 15. [
1913-1914]