Erlaßlich
, -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in
der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßliche
oder erläßliche Sünden, kleine, geringe Sün-den, welche
auch Erlaßsünden, Erlassungssünden, ingleichen
Laßsünden genannt werden; zum Unterschiede von den
Todsünden. [
1913-1914]