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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Erlaßjahr | | Erlauben

Erlaßlich

, -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßliche oder erläßliche Sünden, kleine, geringe Sün-den, welche auch Erlaßsünden, Erlassungssünden, ingleichen Laßsünden genannt werden; zum Unterschiede von den Todsünden. [1913-1914]
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