Erlassen
, verb. irreg. act.
S. 1 Lassen. 1) Ergehen lassen. Ein Schreiben erlassen,
für ablassen. Einen Befehl erlassen, im gemeinen Leben auslassen,
ausgehenlassen. Ein erlassener Befehl. 2) Von einer Verbindlichkeit befreyen;
entweder mit der vierten Endung der Person und der zweyten der Sache, besonders
im Oberdeutschen. Jemanden seines Eides erlassen. Erlassen sie mich dieser
Pflicht. Einen Leibeigenen seiner Unterthänigkeit erlassen, welches durch
eigene Erlaßbriefe geschiehet. Oder auch mit der dritten Endung der Person
und der vierten der Sache. Einem den Eid, eine Pflicht erlassen. Die
Frohndienste sind ihnen erlassen worden. Den Unterthanen die
rückständigen Steuern erlassen. Einem Freveler die Strafe erlassen.
Besonders von der Bezahlung einer Schuld frey sprechen. Dem Schuldner seine
Schuld erlassen, sie ihm schenken. Er hat ihm die ganze Schuld erlassen.
Dem Vater soll des Sohnes wegen, Die ganze Schuld erlassen
seyn, Gell.
Ingleichen, von der Verbindlichkeit eines Amtes befreyen,
entlassen, mit der vierten Endung der Person und der zweyten der Sache. Einen
Beamten erlassen, ihn seines Dienstes erlassen; wofür doch entlassen
üblicher ist. Um seine Erlassung bitten. Seine Erlassung bekommen. 3) Von
einer verwirkten Strafe befreyen, für vergeben, in der biblischen
Schreibart. Deine Sünden sind dir erlassen. So auch die Erlassung in allen
obigen Bedeutungen.Anm. In der dritten Bedeutung gebraucht Kero forlazzan,
Ulphilas fraleta, Ottfried und Notker belazen, bilazen und firlazhen,
spätere Schriftsteller aber erlazen. Er hat in diesem Worte die Bedeutung
des Vorwortes ent und zeiget eigentlich terminum a quo an;
S. Entlassen. Es ist so wie entlassen vermuthlich nach
dem Latein. remittere gebildet. [
1913-1914]