Der Erlaß
, des -sses, plur. inus. die Erlassung. Um Erlaß bitten, um
Nachlassung, Erlassung einer Verbindlichkeit. Die Einwohner haben Erlaß in
Ansehung der schuldigen Steuern bekommen. Leibeigene Unterthanen dürfen
ohne Erlaß nicht aus den Gerichten ziehen, ohne Erlassung. Erlaß der
Sünden, deren Erlassung, Vergebung. [
1913-1914]