Der Erbstand
, des -es, plur. inus. im Oberdeutschen so viel als Erbpacht,
S. Erbbestand. In den Lehenrechten, zuweilen [
1869-1870] auch das Geld, welches man bey einem Leben für das
Erbrecht bezahlet, welches auch Erbstandsgeld genannt wird. [
1871-1872]