Der Erbstollen
, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Bergbaue, ein Stollen, der
mit seiner Wasserseige zehen Lacher tief in ein Gebäude einkommt; in
welchem Falle er das Erbe, d. i. eine Art eines Eigenthumsrechtes über die
nahe liegenden Grubengebäude bekommt, und von denselben auch einige
Einkünfte zu genießen hat. Daher der Erbstöllner, der Besitzer
eines Erbstollens.
S. Erbteufe. [
1871-1872]