Der Erbstallmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter verschiedener
fürstlichen Häuser. In Nieder-Österreich sind es die Grafen von
Harrach, in Steyermark die Grafen von Windischgrätz u. s. f. Daher das
Erbstallmeisteramt
S. Stallmeister. [
1869-1870]