Der Stallmeister
, [
277-278] des -s, plur. ut nom. sing.
ein vornehmer Beamter, welcher einem Marstalle vorgesetzet ist, und an großen
Höfen noch den Oberstallmeister über sich hat. Er hat die oberste Aufsicht über
einen Marstall, daher die Bereiter und andere Bediente seinen Befehlen
unterworfen sind. Im mittlern Lateine Constabularius.