Der Erbschaden
, des -s, plur. die -schäden. 1) Ein erblicher Fehler des
Leibes, ein Erbmangel. Figürlich auch ein solcher Fehler des
Gemüthes. Der Hochmuth ist bey ihm ein Erbschaden. 2) In einigen Gegenden,
ein Schaden an den Gütern, der auch noch den Erben zur Last
fällt. [
1867-1868]