Erbrechen
, verb. irreg. act.
S. Brechen. 1) * Zerbrechen, im Oberdeutschen. Ich kann
es nicht erbrechen. 2) Aufbrechen, in der anständigern Sprech- und
Schreibart. Einen Brief erbrechen. Die Hausthüre erbrechen. Die Diebe
haben alle Schlösser und Schränke erbrochen. Daher die Erbrechung. 3)
* Ermangeln, fehlen, gebrechen; doch nur allein im Oberdeutschen, und als ein
Neutrum. Es erbricht an dem nöthigen Vorrathe. Wir haben es unsers Ortes
an alle dem nicht erbrechen lassen. 4) Sich erbrechen, sich brechen, sich
übergeben. Der Kranke hat sich erbrochen. Arzeneyen, welche ein Erbrechen
erregen. [
1867-1868]