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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Erb-Receß | | Das Erbrecht

Erbrechen

, verb. irreg. act. S. Brechen. 1) * Zerbrechen, im Oberdeutschen. Ich kann es nicht erbrechen. 2) Aufbrechen, in der anständigern Sprech- und Schreibart. Einen Brief erbrechen. Die Hausthüre erbrechen. Die Diebe haben alle Schlösser und Schränke erbrochen. Daher die Erbrechung. 3) * Ermangeln, fehlen, gebrechen; doch nur allein im Oberdeutschen, und als ein Neutrum. Es erbricht an dem nöthigen Vorrathe. Wir haben es unsers Ortes an alle dem nicht erbrechen lassen. 4) Sich erbrechen, sich brechen, sich übergeben. Der Kranke hat sich erbrochen. Arzeneyen, welche ein Erbrechen erregen. [1867-1868]
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