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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Erblandesamt | | Der Erblasser

Erblassen

, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, von dem Nebenworte blaß und dem Vorworte er, blaß werden. Vor Furcht erblassen. Er erblassete gleich im Anfange der Rede. Die Lippen erblaßten ihm. Figürlich auch für sterben, in der edlern Schreibart. Er ist erblaßt. Der erblaßte Leichnam. Daher die Erblassung, in der eigentlichen Bedeutung. S. Erbleichen. [1865-1866]
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