Erblassen
, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, von dem
Nebenworte blaß und dem Vorworte er, blaß werden. Vor Furcht
erblassen. Er erblassete gleich im Anfange der Rede. Die Lippen erblaßten
ihm. Figürlich auch für sterben, in der edlern Schreibart. Er ist
erblaßt. Der erblaßte Leichnam. Daher die Erblassung, in der
eigentlichen Bedeutung.
S. Erbleichen. [
1865-1866]