Erbeißen
, verb. irreg. act.
S. Beißen. 1) Danieder beißen, d. i. todt
beißen, im Oberdeutschen. Der Fuchs hat die Hühner erbissen. Hat dich
ein Thier erbissen? Opitz. In welcher im Hochdeutschen ungewöhnlichen
Bedeutung dieses Wort schon in Strykers altem Gedichte vorkommt. Die Bergleute
gebrauchen es noch figürlich. Das Gestein hat ihn erbissen, getödtet.
Sich die festen Knauer erbeißen lassen, wegen Härte des Gesteines von
der Arbeit ablassen. 2) Aufbeißen. Eine Nuß erbeißen. 3)
Mürbe beißen, durchbeißen, im gemeinen Leben. Das Fleisch ist so
hart, man kann es nicht erbeißen. [
1859-1860]