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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Erbeinigung

, plur. die -en, in dem Deutschen Staatsrechte, eine Einigung, d. i. ein Vertrag, zwischen mehrern Geschlechtern, wegen gegenseitiger Freundschaft und Hülfe; ein Erbvertrag, Erbverein, welcher von der Erbverbrüderung noch verschieden ist. Das Haus Sachsen stehet in Erbeinigung mit Böhmen, aber in Erbverbrüderung mit Brandenburg und Hessen. [1859-1860]
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