Der Erbe
, des -n, plur. die -n, Fämin. die Erbinn, plur. die -en,
ein Wort, welches nur noch in der fünften Bedeutung des vorigen Wortes
üblich ist. 1) Ein jeder, der eines andern Vermögen nach dessen Tode
als ein Eigenthum erhält. Jemanden zu seinem Erben einsetzen. Er ist mein
Erbe. Sein Vermögen kommt an lachende (d. i. fremde,) Erben. 2)
In [
1857-1858] engerer Bedeutung, leibliche Kinder, weil sie
die natürlichen Erben des Vermögens ihrer Ältern sind, daher sie
auch oft Leibeserben heißen, zum Unterschiede von den Testaments-Erben,
Lehenserben u. s. f. Er ist ohne Erben gestorben, ohne Kinder. Besonders ein
leibliches Kind männlichen Geschlechtes. Seine Frau hat ihm einen jungen
Erben gebracht, ein Knäbchen. 3) In einigen Gegenden ist Erbe so viel als
ein Eigenthümer eines Grundstückes, z. B. ein Holzerbe. An andern
Orten wird der Erbe dem Fremden entgegen gesetzet.Anm. Eribu kommt in der
Bedeutung eines Erben schon bey dem Kero, und Erue im 9ten Jahrhunderte vor. Im
Niedersächsischen lautet dieses Wort Arve.
S. auch Erbnehmer. [
1859-1860]