Erbeben
, verb. reg. neutr. welches im Perf. und Plusquamperf.
ungewöhnlich ist, durchaus in eine bebende Bewegung versetzet werden, von
dem Zeitworte beben, in der höhern Schreibart. So werden deine Mauern
erbeben von dem Getümmel seiner Rosse, Ezech. 26, 10. Ihre Gäule
schreyen, daß das ganze Land davon erbebet, Jer. 8, 16. Bey dem Notker
irbibenen, bey dem Willeram erbiben, bey den heutigen Oberdeutschen
erbidmen. [
1859-1860]