Das Erbbegräbniß
, des -sses, plur. die -sse, ein erbliches Begräbniß,
eine Grabstätte, welche jemand eigenthümlich für sich und seine
Erben besitzet; zum Unterschiede von einem Familien-Begräbnisse, welches
wie ein Lehen, nur den männlichen Nachkommen gehöret. [
1855-1856] [
1857-1858]