Der Erbbau
, des -es, plur. inus. in dem Bergbaue, der
gesetzmäßige Bau eines Erbes, d. i. einer eigenthümlichen Lehn-
und Fundgrube, wenn sich derselbe mit einem Stollen anfänget, und zuweilen
auch die Grube selbst, welche auf diese Art gebauet wird. [
1855-1856]