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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Erbbannerherr

, des -en, plur. die -en, ein Erbbeamter, dessen Amt darin bestehet, das Banier, d. i. die Landesfahne, bey feyerlichen Gelegenheiten seinem Lehenherren vorzutragen. Dergleichen Erbbannerherren gibt es in Österreich. Daher das Erbbannerherrenamt. S. Bannerherr. [1855-1856]
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