Der Erbbannerherr
, des -en, plur. die -en, ein Erbbeamter, dessen Amt darin
bestehet, das Banier, d. i. die Landesfahne, bey feyerlichen Gelegenheiten
seinem Lehenherren vorzutragen. Dergleichen Erbbannerherren gibt es in
Österreich. Daher das Erbbannerherrenamt.
S. Bannerherr. [
1855-1856]