* Entwerden
, verb. irreg. neutr. (
S. Werden,) welches das Hülfswort seyn erfordert.
1) Aufhören zu seyn, seines Daseyns, seiner Existenz beraubet werden.
Daß wir entwerden und zu nichte gehen, in der Schweizerischen
Übersetzung des Milton. Außer dem gänzlichen Entwerden, ebend.
Was geworden ist, muß entwerden. 2) Seiner Sinne, seines Bewußtseyns
beraubt werden.
Ich fande sie, mein Lamm hier bey den Heerden, Da ich mir
selbst mußt ersten Blicks entwerden, Aramena.
3) Eine Sache, oder einer Sache entwerden, dieselbe los
werden, ingleichen verlieren. 4) Einem entwerden, ihm entgehen. In allen
Bedeutungen ist dieses Wort nur hin und wieder im Oberdeutschen üblich, im
Hochdeutschen aber unbekannt. In den beyden ersten Bedeutungen bedeutet ent
eine Beraubung, in der vierten eine Entfernung, in der dritten aber ist es aus
ohnwerden, anig werden, entstanden, wofür in einigen Gegenden noch
anwerden üblich ist,
S. dieses Wort. [
1839-1840]