Entwenden
, verb. reg. et irreg. act.
S. Wenden. 1) Wegwenden, entziehen, mit der dritten
Endung der Person. Also hat Gott die Güter euers Vaters ihm entwandt und
mir gegeben, 1 Mos. 31, 9, 16. Es wird das Scepter von Juda nicht entwendet
werden, Kap. 49, 10. Du sollt den Knecht nicht seinem Herrn überantworten,
der von ihm zu dir sich entwandt hat, 5 Mos. 23, 15. Einen einer Sache
entwenden, ihn von dem Besitze derselben ausschließen, Pictorius. In allen
diesen Arten des Gebrauches ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es 2) nur
noch als einen gemilderten Ausdruck für das härtere stehlen, doch nur
von leblosen Dingen gebraucht. Geld aus der Casse entwenden. Einem Geld u. s.
f. entwenden. Entwendete Sachen verkaufen. So auch die
Entwendung. [
1839-1840]