Entleihen
, verb. irreg. act. (
S. Leiben,) welches mit entlehnen einerley Bedeutung
hat, aber im Oberdeutschen am üblichsten ist. Etwas von einem entleihen.
Zu seinem (des Wiesen) Wesen wird vom Zufall nichts entliehen, Haged. Auf eben
die Art kommt intlihan schon bey dem Notker und Tatian vor, die es aber auch
für leihen, als ein Darlehn geben, gebrauchen.
S. Leihen. [
1829-1830]