Entleiben
, verb. reg. act. des Leibes, d. i. des Lebens widerrechtlich
berauben, tödten; ein Wort, welches ein gemilderter Ausdruck anstatt des
härtern ermorden, umbringen ist. Der Entleibete, der Ermordete. Sich
selbst entleiben. Am häufigsten gebraucht man es von der Tödtung
seines Gegners in einem Zweykampfe. Jemanden entleiben, ihn in einem Duelle
tödten. Daher die Entleibung.
S. Ableben und Leib. [
1829-1830]